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Interregnum

Carsten Diekmann


I. Einleitung Wird eine immissionsschutzrechtliche Anlage genehmigt, so ist deren örtliche Lage allgemein bekannt. Den rechtlichen Standort dieser Anlage zu bestimmen, ist unter Umständen schwierig. Derartige Umstände ergeben sich dann, wenn die Anlage in ihrer baulichen Substanz fertiggestellt ist und die Übergabe der Anlage von der errichtenden Firma an den künftigen Betreiber bevorsteht (Abnahme). Ganz besonderes stellt sich dieses Problem bei Groß

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(e.g. A | 000123 | 01)

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