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Rechtliche Grenzen der gewerblichen Sammlung und der „Behälteroptimierung“m

Ralf Bleicher


I. Einleitung Der nachfolgende Beitrag betrachtet die rechtlichen Grenzen der gewerblichen Sammlung und die – in Anführungszeichen gestellte – „Behälteroptimierung“. Dass es bei der gewerblichen Sammlung um die Auslegung des § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG gehen wird, versteht sich von selbst. Nach dieser Vorschrift müssen Bürger Abfälle nicht dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen, wenn sie die Abfälle stattdessen einer gewerblichen

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(e.g. A | 000123 | 01)

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