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Das neue Verpackungsrecht

Markus Pauly


Nach der Beschlussfassung des Bundesrats über die 5. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vom 20.12.2007,1 der erneuten Verabschiedung durch das Bundeskabinett am 30.1.20082 sowie dem Beschluss des Bundestags am 21.2.20083 ist die Novelle des Verpackungsrechts nunmehr in trockenen Tüchern. Die Novelle enthält maßgebliche Neuregelungen für Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen. Darüber hinaus sind jedoch auch Entsorgungsdienstleist

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(e.g. A | 000123 | 01)

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