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CO2-freies Kraftwerk: Rechtsrahmen für CO2-Abscheidung und -Ablagerung

Mathias Hellriegel


I. Einführung Die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union haben sich ehrgeizige Ziele zur Bekämpfung des Klimawandels und der Erderwärmung gesetzt. Bereits im Rahmen des Kyoto-Protokolls1 verpflichtete sich Deutschland, den Ausstoß an Kohlendioxid (CO2) bis zum Jahre 2012 um 21 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren. In Umsetzung der Koalitionsvereinbarung hat die Bundesregierung darüber hinaus zugesagt, bis zum Jahr 2020 Treibhaus

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(e.g. A | 000123 | 01)

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