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Kooperative Produktverantwortung nach der novellierten Verpackungsverordnung

Kristian Fischer


I. Neuordnung der Entsorgung von Verkaufsverpackungen durch die VerpackV-Novelle von 2008 1. Inhalt der Novelle Für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen findet sich in der VerpackV-Novelle von 2008 ein grundsätzlicher Paradigmenwechsel: Die bislang geltende VerpackV sah in § 6 Abs. 1, 2 VerpackV als primäre Pflicht eine Rücknahme gebrauchter Verpackungen durch die Hersteller und Vertreiber vor, von der § 6 Abs. 3 VerpackV a.F. aber dann dispensiert

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(e.g. A | 000123 | 01)

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