- Volume 7 (2008), Issue 5
- Vol. 7 (2008), No. 5
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Die Abfallentsorgungspflichten der Betreiber immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Produktionsanlagen
I. Problemstellung Die überwiegende Anzahl der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen dient der Herstellung bzw. Bearbeitung von Stoffen oder Erzeugnissen. Bei nahezu jedem Herstellungs- und Bearbeitungsprozess fallen Abfälle (z. B. Produktionsausschuss, Materialreste oder verunreinigte Stoffe) an. Nur folgerichtig enthält das Bundes- Immissionsschutzgesetz in § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG abfallbezogene Betreiberpflichten. Auch für den Fall