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Standardsetzung für Entsorgungsverfahren durch BVT-Merkblätter

Johanna Raasch


I. Der Anwendungsbereich der IVVU-RL Die IVVU-Richtlinie legt Anforderungen für die Genehmigung von neuen Anlagen bzw. für wesentliche Änderungen und den Fortbetrieb bestehender Anlagen fest. Der Genehmigungspflicht unterliegt auch eine Vielzahl von Anlagen der Abfallwirtschaft. Ohnehin gehören „den Abfall betreffende Maßnahmen“ (Art. 1 IVVU-RL) zu den von der Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Emissionen in Luft, Wasser

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(e.g. A | 000123 | 01)

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