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Wettbewerbsrechtliche Grenzen der Durchführung gewerblicher Sammlungen

Joachim Hagmann


I. Einführung Die Zahl gewerblicher Sammlungen gemäß § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG hat in den letzten Monaten stark zugenommen. Insbesondere ist der Bereich der Papier-, Pappenund Kartonagen-Abfälle (PPK) betroffen. Dies hat mehrere Ursachen. Neben der Entwicklung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, die gewerbliche Sammlungen gemäß § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG in einem weiten Ausmaß als zulässig erachtet,1 war auch der zwischenzeitliche

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(e.g. A | 000123 | 01)

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