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Ausnahmen vom Vergaberecht bei Pachtverträgen

Ralf Gruneberg Und Thomas Knierim


bestehenden Vertragsverhältnis zu einem anderen Anbieter kann leicht den Charakter einer solchen Überrumpelung annehmen. Hausbesuche bei privaten Verbrauchern mit dem Ziel einer Abwerbung sind nur dann zulässig, wenn dem Kunden ausreichend Zeit und Abstand zur Prüfung und zum Vergleich der Angebote gelassen wird. Hieran kann es insbesondere dann fehlen, wenn private Verbraucher unangemeldet in der Privatwohnung oder am Arbeitsplatz aufgesucht und dort unmi

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(e.g. A | 000123 | 01)

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