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Bevollmächtigungsverbot im Nachweisverfahren?

Antje Wittmannn


I. Einführung Das Nachweisverfahren nach der Nachweisverordnung (NachwV) wird mit der Verpflichtung zur elektronischen Nachweisführung ab dem 1.4.2010 grundlegende Änderungen erfahren. Nach den zum 1.4.2010 in Kraft tretenden §§ 17 ff. NachwV werden die zur Führung von Nachweisen über die Entsorgung gefährlicher Abfälle Verpflichteten abweichend von den bisherigen Bestimmungen die zur Nachweisführung erforderlichen Erklärungen nach Maßgabe des 4. Absc

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(e.g. A | 000123 | 01)

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