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Aktuelle Rechtsfragen des ElektroG

Holger Jacobj


nen oder dort gefährliche Abfälle, Stoffe oder Zubereitungen enthalten sind, so ist die Anlage in die Kategorie A46 einzustufen und es gelten besondere Anforderungen. 4. Anpassung anderer Verordnungen und Schlussbestimmungen (Artikel 3 bis 5) Eine Frachtenregelung für das Einleiten von Sickerwasser aus Deponien nach dem Ende der Nachsorgephase hat der Bundesrat abgelehnt (s. oben). Der Artikel 3 der Artikelverordnung („Änderung der Abwasserverordnung“) wur

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(e.g. A | 000123 | 01)

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