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Das neue Vergaberecht

Martin Dieckmann


I. Verfahrensablauf und Inkrafttreten Am 13.8.2008 hatte die Bundesregierung den Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vorgelegt, mit dem diverse Regelungsvorhaben wieder aufgegriffen wurden, die schon Gegenstand eines ersten Vorschlages des Bundeswirtschaftsministeriums aus dem März 2005 für eine umfassende Novellierung des deutschen Vergaberechts waren.1 Dabei ging und geht es um die Umsetzung der Europäischen Vergaberichtlinien

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(e.g. A | 000123 | 01)

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