- Volume 8 (2009), Issue 3
- Vol. 8 (2009), No. 3
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duktgestaltung zumindest den Herstellern der eigenen
Sammelgruppe und damit in gewissem Umfang auch dem
einzelnen Hersteller zugute. Gerade in einer solchen Konstellation
sollte der Gesetzgeber zumindest die geringen
Ansätze einer individualisierten Produktverantwortung
bewahren, statt diese aus abfallrechtlich sachfremden