Skip to content

Öffentlichkeit ist keine Kür – UVP-Pflicht und die Durchführung eines Erörterungstermins

Carsten Diekmann


Eigentum dieses jedenfalls dann verliert, wenn es an die nächste Behandlungsstufe weitergegeben wird. Die Kommune wird in diesem Fall zumindest nicht dauerhaft Eigentümer der Geräte. Eine zentrale Stellung hat vielmehr der Erstbehandler. Dem entspricht dessen Eigentümerstellung. Der Systembetreiber ist nicht institutionalisiert und besitzt daher auch keine eigenständige Stellung. Sie ist vielmehr abgeleitet von der Position der Hersteller, die außerhalb de

Share


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation