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Besteht eine Pflicht zur Anwendung der Abfallrahmenrichtlinie vor Ablauf der Umsetzungsfrist?

Dr. André Brandt


I. Einleitung Am 12.12.2008 ist die novellierte Abfallrahmenrichtlinie1 in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist beträgt zwei Jahre und läuft somit am 12.12.2010 ab.2 Die Mitgliedsstaaten haben demnach zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen AbfRRL Zeit, diese umzusetzen. Bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist bleibt die alte AbfRRL3 (einschl. AltölRL und die Richtlinie über gefährliche Abfälle4) in Kraft,5 so dass derzeit zwei AbfRRL geltendes Gemeinschaftsrech

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(e.g. A | 000123 | 01)

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