- Volume 8 (2009), Issue 5
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I. Anlass der Neuregelung Mit der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG1 hat die EU die bisher geltende Richtlinie 91/157/EWG des Rates vom 18. März 1991 über gefährliche Stoffe enthaltende Batterien und Akkumulatoren2 mit Wirkung zum 26. September 2008 durch einen neuen Rechtsrahmen ersetzt un