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Rohstoffsicherung als Herausforderung für die Kreislaufwirtschaft

Wolfgang Klett


I. Einleitung Die Kreislaufwirtschaft wird in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung durch die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes 19962 bestimmt. Danach werden die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft durch die Abfallvermeidung und durch die stoffliche ebenso wie die energetische Verwertung beschrieben. Die Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft richten sich primär an Erzeuger oder Besitzer von Abfällen im Rahmen der Eigenentsorgung (§ 5

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(e.g. A | 000123 | 01)

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