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Reformbedarf für die Regelungen zur Pflichtenübertragung nach den §§ 16–18 KrW-/AbfG?

Oliver Claus Ll.M., Thomas Schomerus Und Prof. Dr. Ludger-Anselm Versteyl


V. Fazit Das ElektroG teilt das Schicksal einer Vielzahl nationaler Gesetze zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben: Es ist kompliziert, wenig übersichtlich und findet in der Rechtspraxis kaum Aufmerksamkeit, obwohl es Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten teils erheblichen Registrierungs-, Sammel- und Entsorgungspflichten unterwirft. Mit seinem Beschluss vom 20.5.2009 hat das BVerwG nun selbst die ihm von den Fachgerichten bislang nur

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(e.g. A | 000123 | 01)

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