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Abfallhierarchie und gesetzliche Überlassungspflichten im Arbeitsentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Martin Beckmann


I. Einführung Seit einigen Tagen ist der Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts des Bundesumweltministeriums mit einem Bearbeitungsstand vom 23.2.2010 öffentlich.1 Anlass für die beabsichtigte Neuregelung des Abfallrechts ist die Pflicht zur Umsetzung der im Dezember 2008 verkündeten Novelle der Abfallrahmenrichtlinie bis zum 12.12.2010. Die novellierte Abfallrahmenrichtlinie zielt auf eine Verstärkung des

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(e.g. A | 000123 | 01)

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