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Gelten die Anforderungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes auch für vor seiner Geltung bergrechtlich zugelassene Verfüllungen von Tagebauen?

Andreas Dazert


I. Einleitung Das OVG Koblenz hat mit Urteil vom 12.11.2009 entschieden, dass die Verfüllung von Tagebauen mit mineralischen Abfallstoffen trotz bestandskräftiger behördlicher Zulassung und Regelung nach aktuell geltendem Umweltund Bodenschutzrecht zu erfolgen habe. Die Regelungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung gelten nach Ansicht des Gerichts seit ihrem Inkrafttreten unmittelbar und haben den Inhalt

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(e.g. A | 000123 | 01)

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