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Der Arbeitsentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes aus der Sicht des Landes Rheinland-Pfalz

Gottfried Jung


I. Der Name als Programm Mit seinem Arbeitsentwurf für ein Kreislaufwirtschaftsgesetz legt der BMU einen Gesetzentwurf über den Umgang mit Abfällen vor, in dessen Kurzbezeichnung erstmals der Begriff „Abfall” nicht mehr auftaucht. Immerhin steht die Kurzbezeichnung „Kreislaufwirtschaftsgesetz” aber für ein „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen”. Wie sehr der Name eines Gesetzes auch

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(e.g. A | 000123 | 01)

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