Skip to content

Grenzen der Anordnung wesentlicher Änderungen von Deponien nach §§ 35 Abs. 1, 36 Abs. 2 Nr. 2 KrW-/AbfG bei der Sanierung von Altdeponien

Stefan Baufeld


I.Das normative Spannungsverhältnis von Sanierung zum Schutz vor Gefahren und Schutz vor den Gefahren der Sanierungsmaßnahmen Mit dem Begriff Altdeponien, die Gegenstand dieser Darstellung sind, werden Abfalldeponien bezeichnet, die bereits vor Inkrafttreten des ersten Abfallgesetzes am 11.6.1972 betrieben wurden oder mit deren Errichtung vor diesem Stichtag begonnen wurde. Errichtung und Betrieb solcher Deponien waren vor dem 11.6.1972 nicht zulassungspfl

Share


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation