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Entsorgungszuständigkeiten nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz

Martin Dieckmann


Die Neuregelung der Entsorgungszuständigkeiten, d.h. der Aufgabenverteilung zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und privaten Akteuren in der Abfallwirtschaft, ist ein Kernstück der anstehenden Novelle des Abfallrechts. Nicht zuletzt die geänderten Vorgaben des europäischen Rechts1 erfordern zumindest eine Überprüfung der bisherigen Verantwortungszuweisungen. Hinzu kommt, dass sich in der jüngeren Vergangenheit hier erhebliches Konfliktpot

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(e.g. A | 000123 | 01)

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