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Voraussetzungen für die Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens bei wesentlicher Änderung einer Deponie

Andrea Versteyl Und Dr. Peter Kersandt


I. Einleitung Mit dem Urteil vom 30.6.2010 hat sich das VG Augsburg1 grundsätzlich zu den Voraussetzungen der Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens anstelle eines Planfeststellungsverfahrens im Rahmen von Änderungen einer (planfestgestellten) Deponie geäußert. Der Bayerische VGH bestätigte diese Entscheidung durch Beschluss2 vom 30.9.2010. Danach haben Gemeinden, auf deren Gebiet die Änderung einer planfestgestellten Deponie genehmigt werden s

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(e.g. A | 000123 | 01)

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