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Die Abfallwirtschaft im Stromsteuerrecht – Aktuelle Fragen zur Zuordnung als „Unternehmen des produzierenden Gewerbes“

Georg Dietlein


I. Einleitung Zum 1.1.2011 ergaben sich im Stromsteuerrecht zahlreiche Änderungen. Die Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes wurde in § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) neu geregelt,1 wodurch das sog. „Scheincontracting“ unmöglich gemacht wurde. Abrechnungstechnisch sieht das Stromsteuergesetz ab 2011 vor, dass zunächst auch Unternehmen des produzierenden Gewerbes den vollen Steuersatz entrichten müssen und erst anschließend

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(e.g. A | 000123 | 01)

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