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Der Umgang mit Störungen der elektronischen Abfallnachweisführung

Maren Heidmann Und Sylvia Zimack


Das papiergebundene abfallrechtliche Nachweisverfahren wurde zum 1.4.2010 durch die elektronische Form ersetzt. 1 Nachdem seit dem 1.2.2011 auch die Übergangsfristen für Abfallerzeuger und Abfallbeförderer verstrichen sind, müssen grundsätzlich alle zur Nachweisführung erforderlichen Dokumente von den Nachweispflichtigen qualifiziert elektronisch signiert und elektronisch übermittelt werden. Das Quittungsbelegverfahren, wie es für den Übergangszeitraum vom 1.4.2010 bis zum 31

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(e.g. A | 000123 | 01)

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