Skip to content

Die EU-Abfallende-Verordnung für Eisen-, Stahlund Aluminiumschrott

Rainer Cosson


I. Einführung Eine wesentliche Neuerung der gültigen EG-Abfall-Rahmenrichtlinie1 gegenüber dem vormaligen Recht ist mit Leben erfüllt worden: Auf Grundlage des Art. 6 Abs. 2 hat der Rat der Europäischen Union am 31.3.2011 erstmals eine Verordnung erlassen, in der spezielle Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft festgelegt werden; sie2 ist im Amtsblatt der EU vom 8.4.20113 veröffentlicht worden. Die EU-Abfallendeverordnung bezieht sich auf Eisen-, Sta

Share


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation