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Die gerichtliche Durchsetzung der Abstimmung und des Anspruchs auf Mitbenutzung

Wolfgang Siederer Und Dr. Frank Wenzel


I. Die Abstimmung Der Begriff der Abstimmung wird im KrW-/AbfG nicht definiert und ausschließlich in einem anderen Zusammenhang verwendet.3 Auch der VerpackV ist keine Legaldefinition zu entnehmen. Nach § 6 Abs. 4 VerpackV ist ein System abzustimmen auf vorhandene Sammelsysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE), in deren Bereich es eingerichtet wird (Satz 1). Die Abstimmung ist Voraussetzung für die Systemfeststellung (Satz 2) und hat

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(e.g. A | 000123 | 01)

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