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Energiesteuer im Bereich der Abfallwirtschaft – Besteuerung bei der Verbrennung von Abfällen und Ersatzbrennstoffen

Ralf Reuter Und Jan Steinkemper


I. Einführung und Besteuerungssystematik Die Energiesteuer ist eine bundesgesetzliche Verbrauchsteuer im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung und wird durch die Hauptzollämter („HZA“) verwaltet. Das Energiesteuergesetz (nachfolgend kurz „EnergieStG“) regelt die Besteuerung von Energieträgern und stellt zusammen mit dem Stromsteuergesetz („StromStG“) das umfassende Verbrauchsteuerregime im Bereich der Energie dar. Entsprechend der systematisc

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(e.g. A | 000123 | 01)

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