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Europäische Leitlinien zur Energieeffizienzberechnung in Abfallverbrennungsanlagen

Ella Stengler


I. Einleitung Die Europäische Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG vom 19.11.20081 (AbfRRL) hat bezüglich der Abfallverbrennung eine wesentliche Klarstellung vorgenommen. Verbrennungsanlagen, deren Zweck in der Behandlung fester Siedlungsabfälle besteht, können als energetische Verwertungsanlagen eingestuft werden, wenn sie eine Mindestenergieeffizienzkennzahl erreichen. Die Klarstellung des Status der Abfallverbrennung war notwendig, da die Rechtsprech

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(e.g. A | 000123 | 01)

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