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Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung zur Nacherfüllung auf das Abfallrecht

Jur. Hans-Jürgen Müggenborg


I. Einleitung Das deutsche Gewährleistungsrecht ist im Bereich des Verbrauchsgüterkaufs künftig richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass der Käufer neben dem Anspruch auf Lieferung einer fehlerfreien Ersatzsache auch den Ausbau der fehlerhaften Sache und den Einbau der Ersatzsache verlangen kann. Der EuGH hat nicht entschieden, wer für die im Zuge dieses Ausbaus entstehenden Abfälle verantwortlich ist. Dieser Frage geht der Beitrag nach. Pro

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(e.g. A | 000123 | 01)

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