- Volume 11 (2012), Issue 3
- Vol. 11 (2012), No. 3
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- Pages 102 - 111
- pp. 102 - 111
I. Einleitung In der letzten Zeit haben Betreiber von Verpackungsrücknahmesystemen im Sinne des § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung (Systembetreiber) die Herausgabe eines Anteils am Altpapiersammelgemisch gegenüber öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) geltend gemacht. Sie meinen, wegen ihrer Zuständigkeit für die Erfassung und Verwertung des hierin enthaltenen PPK-Verpackungsanteils, Miteigentum am Sammelgemisch erworben zu haben. Sie berufen