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Anzeige- und Erlaubnispflichten nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Manuela Hurst


Am 1.6.2012 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft getreten,1 das im Wesentlichen der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie2 dient. Mit ihm werden neben einer Reihe von Neuerungen und Veränderungen3 auch Anzeige- und Erlaubnispflichten neu geregelt. Die sich insoweit für die in der Abfallwirtschaft tätigen Unternehmen ergebenden Anforderungen werden nachfolgend näher beleuchtet. I. Bisherige Rechtslage Bis zum 1.6.2012 galt in Deutschlan

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(e.g. A | 000123 | 01)

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