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Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz

Martin Beckmann


Ziele des Gesetzgebers und deren Erreichbarkeit mit dem KrWG

I. Ziele des Gesetzgebers Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist am 1.6.2012 in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie und der Weiterentwicklung des deutschen Abfallrechts. Grundzüge und Kernelemente des neuen Kreislaufwirtschaftsrechts sind in den vergangenen Jahren in zahlreichen Aufsätzen und Berichten in der AbfallR bereits ausführlich vorgestellt, erläutert und

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(e.g. A | 000123 | 01)

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