- Volume 11 (2012), Issue 4
- Vol. 11 (2012), No. 4
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- Pages 168 - 175
- pp. 168 - 175
§ 17 KrWG hat nach langer Diskussion den Begriff der überwiegenden öffentlichen Interessen definiert, formal allerdings nur im Hinblick auf gewerbliche Sammlungen. Welcher Zusammenhang besteht mit der Überlassungspflicht für gewerbliche Abfälle zur Beseitigung, die gleichfalls nach § 17 Abs. 1 S. 3 KrWG aufgrund überwiegender öffentlicher Interessen erforderlich sein kann? Bestehen gegen die Definition überwiegender öffentlichen Interessen § 17 Abs. 3 KrWG europarechtli