- Volume 11 (2012), Issue 5
- Vol. 11 (2012), No. 5
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- Pages 217 - 231
- pp. 217 - 231
Die Einführung einer einheitlichen Berliner Wertstofftonne im Lichte des Kartellrechts
IV. Fazit Bei der europarechtlichen Beurteilung der Überlassungspflicht für Haushaltsabfälle stehen das EU-Wettbewerbsrecht nach Art. 102, 106 AEUV und die Warenverkehrsfreiheit als Beurteilungsmaßstab gleichberechtigt nebeneinander. Insofern kann das nach Wettbewerbsrecht unter Umständen nicht zu beanstandende Monopol, das die Überlassunsgpflicht nach § 17 KrWG den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern bei der Entsorgung der getrennt erfassten Ha