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Die Einführung einer einheitlichen Berliner Wertstofftonne im Lichte des Kartellrechts

Rer. Pol. Dr. H.C. Franz Jürgen Säcker Und Juliane Schmitz


IV. Fazit Bei der europarechtlichen Beurteilung der Überlassungspflicht für Haushaltsabfälle stehen das EU-Wettbewerbsrecht nach Art. 102, 106 AEUV und die Warenverkehrsfreiheit als Beurteilungsmaßstab gleichberechtigt nebeneinander. Insofern kann das nach Wettbewerbsrecht unter Umständen nicht zu beanstandende Monopol, das die Überlassunsgpflicht nach § 17 KrWG den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern bei der Entsorgung der getrennt erfassten Ha

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(e.g. A | 000123 | 01)

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