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Die Zulässigkeit gewerblicher Abfallsammlungen

Peter Queitsch


Das VG Hamburg hat mit Urteil vom 9.8.20121 eine auf die §§ 62, 17 KrWG gestützte Untersagungsverfügung im Hinblick auf eine gewerbliche Sammlung für rechtmäßig angesehen. Die Zulässigkeit von gewerblichen Abfallsammlungen ist seit dem 1.6.2012 in den §§ 17, 18 KrWG durch den Bundesgesetzgeber einer umfassenden Neuregelung zugeführt worden. Nach § 17 Abs. 2 Nr. 4 KrWG (4. Fallgruppe) entfällt die Abfallüberlassungspflicht der privaten Haushalte für Abfä

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(e.g. A | 000123 | 01)

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