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Die Entsorgung von Altgeräten nach der Novelle des § 9 Abs. 9 ElektroG

Anno Oexle Und Frederik Janke


I. Einführung Durch das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschaftsund Abfallrechts1, das am 1.6.2012 in Kraft getreten ist, wurde auch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) geändert.2 Für Diskussion sorgt gegenwärtig die Neufassung des § 9 Abs. 9 ElektroG, die zahlreiche Behörden zum Anlass nehmen, privaten Entsorgungsunternehmen nicht nur die Annahme und Entsorgung von Altgeräten aus privaten Haushalten, sondern auch von Altgeräten and

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(e.g. A | 000123 | 01)

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