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Rücknahmesysteme für Alttextilien – Abfall oder nicht?

Ralf Gruneberg Und Dr. Stefanie Pieck


I. Ausgangslage Kein Regelungsbereich des im letzten Jahr in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)1 ist so umstritten wie der der gewerblichen Sammlungen (§§ 17, 18 KrWG).2 In diesem Zusammenhang rückt eine Fraktion zunehmend in den Mittelpunkt der Kontroverse, die zumindest nach der alten Rechtslage bisher keine besondere Rolle gespielt hat: die Sammlung von Altkleidern und Schuhen aus privaten Haushalten.3 Das gestiegene Interesse

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(e.g. A | 000123 | 01)

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