- Volume 12 (2013), Issue 6
- Vol. 12 (2013), No. 6
- >
- Pages 282 - 295
- pp. 282 - 295
F. Verzicht auf eine Ausschreibung für Sortierung/Aufbereitung, Verwertung Vereinbarkeit mit Art. 102 AEUV/§ 19 GWB? Nach Auffassung des Bundeskartellamtes soll zukünftig für die Sortierung/Aufbereitung und Verwertung auf eine Ausschreibung verzichtet werden. Die Systembetreiber können nach dieser Auffassung die ihnen vom Entsorger entsprechend den vertraglichen Abreden (vgl. § 4 derMusterverträge Glas und LVP) anteilig entsprechend ihrer Lizensierung