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Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung – Anzeige- und Erlaubnisverordnung

Olaf Kropp


I. Einführung Am 10.12.2013 wurde die „Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ vom 5.12.2013 verkündet. 1 Diese sog. Mantelverordnung – oder auch Artikelverordnung – besteht aus sechs Artikeln und tritt am 1.6.2014 in Kraft. Kernstück ist die in Art. 1 enthaltene Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV). Sie wird zu dem

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(e.g. A | 000123 | 01)

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