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Wettbewerbliche Vergabeverfahren als öffentliches Interesse

Dr. Angela Dageförde


§ 17 Abs. 3 S. 3 Nr. 3 KrWG in der praktischen Umsetzung

I. Einleitung Die praktische Umsetzung der Bestimmung des § 17 Abs. 3 S. 3 Nr. 3 KrWG, nämlich die „diskriminierungsfreie und transparente Vergabe von Entsorgungsleistungen imWettbewerb“, wirft eine Vielzahl von Fragen auf. So ist bislang nicht geklärt, ob ein geplantes Vergabeverfahren aufgrund gewerblicher Sammlungen wegen unkalkulierbarer Mengenschwankungen i.S.v. § 17 Abs. 3 S. 3 Nr. 3 KrWG

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(e.g. A | 000123 | 01)

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