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Umgang mit Altölen nach Einführung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Teil 2)

Ass. jur. Ralf Ramin


Umgang mit Altölen nach Einführung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Teil 2)** IV. Nationale Regelungen zum Umgang mit Altölen Noch auf der Grundlage der Verordnungsbefugnis aus dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz gilt weiterhin die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Jahre 2002 erarbeitete Neufassung der Altölverordnung fort. In ihr findet das spezielle Recht zum Umgang mit Altölen seine Regelungen. Demg

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(e.g. A | 000123 | 01)

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