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Zur behördlichen Neutralitätspflicht bei Entscheidungen über die Untersagung gewerblicher Abfallsammlungen nach § 18 Abs. 5 KrWG

Dr. Jan Boris Ingerowski


Zugleich eine Besprechung zum VG Düsseldorf, Urteil vom 8.4.2014 – 17 K 4098/13

I. Einführung Das Urteil des VG Düsseldorf vom 8.4.20141 reiht sich ein in eine lange Reihe gerichtlicher Entscheidungen zurUntersagung gewerblicher Sammlungen. In demVerfahren stand jedoch nicht allein die behördliche Sachentscheidung zur gerichtlichen Überprüfung, sondern zugleich auch das „Wie“ der Entscheidung. Namentlich ging es um

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(e.g. A | 000123 | 01)

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