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Entsorgungsregionen und Unionsrecht

Prof. Dr. Walter Frenz


I. Prinzip der Nähe 1. Konkretisierung des Ursprungsprinzips Durch den Zuschnitt der Entsorgungsregionen wird maßgeblich festgelegt, welchenWeg die Abfallströme nehmen. Sie dürfen nur in Anlagen entsorgt werden, die innerhalb dieser Entsorgungsregion liegen. Je größer die Regionen sind, desto weiter sind tendenziell die Entfernungen. Das Prinzip der Nähe verlangt, dass Abfall zur Beseitigung und insoweit gleichgestellter Abfall zur Verwertung möglichst

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(e.g. A | 000123 | 01)

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