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Interkommunale Zusammenarbeit bis zur Vergaberechtsreform unzulässig?

Anmerkung zu OLG Koblenz, Beschluss vom 3.12.2014 – Verg 8/14

Dominik R. Lück


Vom Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts nicht umfasst ist unter bestimmten Voraussetzungen die interkommunale Zusammenarbeit. Hierbei handelt es sich bislang ausschließlich um Richterrecht. Der deutsche Gesetzgeber ist durch die Richtlinie 2014/24/EU angehalten, bis zum 18.4.2016 die interkommunale Zusammenarbeit im nationalen Recht zu regeln. Fraglich ist, ob und unter welchen Voraussetzungen bis zu diesem Zeitpunkt eine interkommunale Kooperation zulässig ist.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Köhler & Klett, Köln (www.koehler-klett.de).

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(e.g. A | 000123 | 01)

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