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Solardeponien

Walter Frenz


Mit der Fotovolktaikfreiflächen-Ausschreibungs-Verordnung vom 6.2.2015 (BGBl. I 2015, S. 108) eröffnen sich gerade für Deponieflächen neue Chancen. Dabei sind allerdings vor allem die Grundvoraussetzungen zu beachten, wie sie schon in § 55 EEG 2014 vorgezeichnet sind. Das gilt vor allem für die Frage im Anschluss an Deponiezulassungen erforderlicher Bebauungspläne, die einzelnen Betreibern keine Wettbewerbsvorteile geben dürfen.

Prof. Dr. Walter Frenz ist Leiter des Lehr- und Forschungsgebietes Berg-, Umwelt- und Europarecht der RWTH Aachen.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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