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Entsorgungsleistungen als baugewerbliche Tätigkeiten im Sinne des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV)?

Zugleich Besprechung der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 28.5.2014 – 18 Sa 1466/12

Christoph Worms


In den vergangenen Jahren kam es zu zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen über Fragen der Zugehörigkeit und Beitragspflicht von Unternehmen zum Sozialkassenverfahren im Baugewerbe. Zunehmend betrifft dies auch die Entsorgungsbranche. Hier geraten Betriebe in den Fokus, deren Entsorgungstätigkeiten in einem Zusammenhang mit baugewerblichen Tätigkeiten stehen. Dabei stellen sich zahlreiche bislang unzureichend geklärte Fragen: Wie ausgeprägt muss die Verbindung zwischen den Tätigkeiten sein, damit die Unternehmen insgesamt dem Sozialkassenverfahren unterfallen? Welche Kriterien gelten für die Abgrenzung? Kann eine Entsorgungs- zu einer Bautätigkeit werden und wenn ja, wann? Ein Blick in die Rechtsprechung zeigt, dass das Verhältnis von Abfallrecht einerseits und Tarifrecht andererseits trotz Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts oftmals nur oberflächlich beleuchtet wird. Aufgabe dieses Beitrags soll es daher sein, vor dem Hintergrund der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 28.5.2014 zu einer Konturenbildung beizutragen.

Der Autor ist Rechtsanwalt im Paderborner Büro der BRANDI Rechtsanwälte PartGmbB.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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