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Optionsspielräume bei der Erfassung von Elektroaltgeräten

Eine praxisbezogene Darstellung von Modellen und Voraussetzungen de lege lata et ferenda

Gregor Franßen, Moritz Grunow


Als bereichsspezifische Regelung zur Konkretisierung der abfallrechtlichen Produktverantwortung setzt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in vielem nur einen regulatorischen Rahmen und überlässt den Verantwortlichen die Wahl, wie sie die gesetzlichen Zielvorgaben erfüllen. Im Bereich der Erfassung, also der Sammlung und Rücknahme von Elektroaltgeräten eröffnen sich den Akteuren gleich mehrere normativ angelegte Handlungsoptionen. Das Optionsrecht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ist dabei vermutlich am bekanntesten. Auch der Wirtschaft stehen indes Optionsspielräume zur Verfügung. Vorneweg der freiwilligen Eigenrücknahme durch Hersteller, aber auch durch Vertreiber, kommt eine praktische Bedeutung zu, die manchmal unterschätzt wird. Auch die über Vertragsgestaltung gesetzlich zulässige Zuweisung von Entsorgungslasten im gewerblichen Bereich ist ein regelmäßig angewandtes Instrument.

Die Autoren sind Rechtsanwälte in der Sozietät Heinemann & Partner, Essen.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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