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Diskussion zur Gewerbeabfallverordnung auf dem Düsseldorfer Abfallrechtstag ∙ Der 1. Arbeitsentwurf der Novelle der Gewerbeabfallverordnung aus Sicht der Sekundärrohstoff- und Entsorgungswirtschaft

Eric Rehbock


Die Gewerbeabfallverordnung ist am 1.1.2003 in Kraft getreten. Aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen wie der TASi, der Abfallrechtsrahmenrichtlinie, dem KrWG und im Rahmen dessen insbesondere der Festlegung der fünfstufigen Abfallhierarchie, ist eine Novellierung der Gewerbeabfallverordnung notwendig geworden. Hierzu hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Februar 2015 einen ersten Arbeitsentwurf zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung vorgelegt. Die Privatwirtschaft hat auf der Grundlage des gesetzlichen Regelwerkes in der Vergangenheit ökologisch und ökonomisch hocheffiziente Erfassungs- und Recyclingstrukturen für Gewerbeabfälle in Deutschland geschaffen. Damit hat sie einen entscheidenden Beitrag zum Ressourcenschutz und zum Aufbau eines funktionierenden Sekundärrohstoffmarktes geleistet. Der jetzt vorgelegte Arbeitsentwurf konterkariert nach Auffassung des bvse jedoch das grundsätzlich auch von der EU verlangte Ziel der neuen Gewerbeabfallverordnung, das Recycling zu fördern und zu verbessern. Mit diesem Entwurf werden über neue und erweiterte Andienungspflichten die Türen in die kommunal verantwortete Abfallbeseitigung geöffnet und gewollt beschritten. Die vorgeschlagenen Quoten für die Vorbehandlungsanlagen sind, vor allem im Hinblick auf das ebenfalls vorgesehene Getrennthaltungsverbot, zu hoch und die vorgeschlagenen Kontroll- und Dokumentationspflichten zu bürokratielastig. Der bvse hat darum einen anderen Ansatz zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zum Recycling entwickelt: Die Einführung einer Bilanzierungspflicht für Abfallerzeuger und –besitzer, eine stringente Überwachung der vergleichsweise geringen Anzahl MVAs und eine Differenzierung zwischen der energetischen und der hochwertigen energetischen Verwertung.

Hauptgeschäftsführer des bvse – Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Bonn. Bei dem Beitrag handelt es sich um einen Vortrag, der im Rahmen des Düsseldorfer Abfallrechtstags am 19.5.2015 gehalten wurde.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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